HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
"Ratgeber: Humankapital schützen bei Personalabbau"




Betriebsrat.

Die Arbeitgeberseite erwartet in der Regel vom Betriebsrat, dass er im Zweifelsfall immer die Arbeitgeberseite unterstützt und die Existenz der Organisation nicht gefährdet. Ist der Betriebsrat an Weisungen von Gewerkschaften gebunden, können die Grenzen der Existenzgefährdungen ausgelotet oder auch überschritten werden, ohne dass der Betriebsrat oder die Gewerkschaft hierfür in eine Haftung genommen werden kann.

In der Binnenorganisation erwarten die Arbeitnehmer, dass der Betriebsrat sie gegenüber "der Geschäftsleitung", meistens vertreten durch "die Personalabteilung" vertritt, auch und gerade im Einzelfall. Der Betriebsrat kann in vielen Fällen Ihnen nicht helfen - und will es auch in manchen Fällen auch nicht.

Bitte bedenken Sie:

Der Betriebsrat ist nur "zuständig" für Fragen und Anliegen der Personen und Personenkreise, die von ihm vertreten werden (können). Dazu zählen nicht Personen, die

  1. Leitende Angestellte sind,
  2. ohnehin nach einem zeitlich befristeten Vertrag beschäftigt sind,
  3. von Dritten "eingekauft" wurden, z. B. über Arbeitsvermittlungsfirmen, Zeitarbeitsfirmen,
  4. die auf Honorarbasis arbeiten.

Informieren Sie sich beim Betriebsrat, im Betriebsverfassungsgesetz, über die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen oder bei der Rechtsabteilung oder einem Rechtsanwalt, ob und wofür der Betriebsrat in Fragen des Personalabbaus zuständig ist.

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!


Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder bereits ist.

Rufen Sie das Dokument nur von einem persönlichen Ausgabegerät aus auf.

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