Beteiligte am Personalabbau bzw. der Streichung von Stellen.
Beteiligte sind:
- der Unternehmer,
- die Personalabteilung (in der Regel als Vollzugsabteilung),
- die Vorgesetzten der Mitarbeiter (oft in der Doppelrolle:
Selbst persönlich vom Personalabbau bedroht und Person, die
aufgrund ihrer Vorgesetztenfunktion Mitarbeiter für den
Personalabbau auszuwählen hat),
- der Betriebsrat (in der Regel in der Zwickmühle zwischen
Entscheidungen betreffend Einzelpersonen und der Unterstützung
des mit der Geschäftsleitung vereinbarten Personalabbaus),
- Erfüllungsgehilfen aller Art (Controller, interne und
externe Berater, Rechtsberatung, Anwälte, Coaches), die in der
Regel gut bezahlt werden, damit der Personalabbau zügig
vorangeht),
- die Personen, die vom Personalabbau betroffen sind,
- die Personen, die nach dem Personalabbau im Unternehmen
verbleiben.
Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für
Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder
bereits ist.
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