Minderleister.
Als Minderleister werden meist Personen angesehen, die entweder
- den (oft peu à peu erhöhten) Leistungsanforderungen nicht
mehr entsprechen (können, wollen oder dürfen), oder
- die inhaltlich veränderten Leistungsanforderungen nur mit
zusätzlichem Aufwand einigermaßen befriedigend werden erfüllen
könnten, wenn sie wollten. Aus "zusätzlicher Aufwand" werden z.
B. erforderliche Bildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Einweisung
und Praxisbegleitung verstanden, oderer
- aufgrund des Alters (das kann "zu jung" oder "zu alt")
bedeuten, nicht, noch nicht oder nicht mehr in der Lage zu sein
scheinen, die Leistungsanforderungen dauerhaft zu erfüllen, auch
wenn zum aktuellen Zeitpunkt noch keinerlei Störungen vorliegen,
oder
- unbequem geworden sind und deshalb diszipliniert werden
sollen, oder
- stigmatisiert werden sollen, damit sie für bestimmte Aufgaben
nicht oder nicht mehr in Frage kommen, für welche bereits andere
Kandidaten bevorzugt werden, oder
- tatsächlich aufgrund ihrer körperlichen Verfassung
(Gesundheit) oder Einstellungen (Prinzipien) oder Einflüssen aus
dem persönlichen Umfeld (Lebensstil, Familie, Hobbys,
Weltanschauung, Religion) die ungeschriebenen Leistungsnormen
nicht oder nicht mehr oder nur mit erheblichem Nachdruck
erfüllen.
- tatsächlich "weniger bringen" als sie könnten, weil sie z. B.
sich auf einem Abstellgleis befinden, im Moment keine
entsprechenden Aufgaben erhalten oder ihnen die Mittel nicht
oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden,
die zu einer vollen Leistung erforderlich wären, zu welcher die
Person bereit und auch in der Lage ist.
- Minderleister sind zu unterscheiden von
Leistungsgeminderten.
Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für
Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder
bereits ist.
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