Verhaltensempfehlung bei "Personalabbau": Empfehlungen für Ihr
Verhalten gegenüber der Personalabteilung.
Wir empfehlen absolutes Stillschweigen und Stillhalten gegenüber
der Personalabteilung. Auch dann, wenn Sie mit der betreffenden
Person "gut befreundet" sind.
- Die Empfehlung
des absoluten Schweigens gegenüber der Personalabteilung gilt
auch, wenn Sie mit den betreffenden Personen aus der
Personalabteilung gut befreundet sein sollten. Denken Sie daran,
dass es zur Pflicht des Personals der Personalabteilung gehört,
die zum Personalabbau notwendigen Berechnungen durchzuführen und
entsprechende Vorschläge "im Interesse des Unternehmens" zu
machen.
- Kein Personaler kann sich erlauben, aus persönlichen Gründen die Rechtsposition des
Unternehmens in irgendeiner Form zu schwächen. Geschieht dies
trotzdem, gefährdet der Personaler sich auf jeden Fall selbst am
meisten. (Ist ihm die Freundschaft zu Ihnen so viel wert, zumal
ein gescheiteter Personaler in der Regel kaum noch berufliche
Perspektiven hat?)
Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für
Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder
bereits ist.
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aus auf.
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