Wer kennt sie nicht, die Versprechungen: "Wenn Sie (z.B. diese Leistung - zusätzlich- erbringen, dann..." Das Versprechen wird mündlich gegeben. Das Risiko liegt völlig auf der Seite des Leistenden, denn er hat keine Möglichkeit, das Versprechen "einzuklagen" oder seine bereits erbrachte (Gegen-)Leistung rückgängig zu machen.
Dieses Verhaltensmuster nimmt in Zeiten des Personalabbaues zu. Einerseits dient es dazu, Mitarbeiter zu überfordern, auszubeuten oder zu Fehl- oder Minderleistungen zu zwingen. Wie auch immer, Wenn mit einer (Zusatz-)Leistung ein Versprechen gekoppelt wird, ab sofort dieses Versprechen sich schriftlich geben lassen - oder es mit einer E-Mail oder Gesprächsnotiz über die getroffene Vereinbarung verschriftlichen.
Die Strategien können nur in Frage kommen, wenn Sie nichts mehr zu gewinnen haben, z.B. weil Ihnen in jedem Fall gekündigt wird, gleichgültig, was Sie tun, unterlassen, können oder wollen.