Der Betriebsrat. darf nicht helfen.
Die Zustimmung zu einer Kündigung oder zum Wegfall einer Stelle
wird von der Geschäftsleitung erwartet, wenn
- die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person
betrifft, die vereinbarungsgemäß (d. h. nach den Vereinbarungen
zwischen Betriebsrat und der Geschäftsleitung über die
wegfallenden Funktionen, Aufgaben, Bereiche...) betrifft.
Der
Betriebsrat kann hier jedoch unterstützen, eine generelle oder
aber spezielle Regelung für eine Abfindung oder andere
(finanzielle) Lösung zu finden, die die Folgen der Kündigung für
die betroffene Person "abfedert".
- die Nichtkündigung oder die Beibehaltung einer Stelle nur
dazu führen würde, dass eine andere Person oder ihre Stelle
wegfallen würde.
- Kündigungsgründe vorliegen, die nichts dem Personalabbau zu
tun haben.
Der Betriebsrat wird also die Zustimmung zu einer Kündigung bzw.
zu einem Wegfall einer Stelle in den vorliegenden Fällen geben.
Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für
Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder
bereits ist.
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aus auf.
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