HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
"Ratgeber: Humankapital schützen bei Personalabbau"




Der Betriebsrat. darf nicht helfen.

Die Zustimmung zu einer Kündigung oder zum Wegfall einer Stelle wird von der Geschäftsleitung erwartet, wenn 

  1. die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person betrifft, die vereinbarungsgemäß (d. h. nach den Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und der Geschäftsleitung über die wegfallenden Funktionen, Aufgaben, Bereiche...) betrifft.
    Der Betriebsrat kann hier jedoch unterstützen, eine generelle oder aber spezielle Regelung für eine Abfindung oder andere (finanzielle) Lösung zu finden, die die Folgen der Kündigung für die betroffene Person "abfedert".
  2. die Nichtkündigung oder die Beibehaltung einer Stelle nur dazu führen würde, dass eine andere Person oder ihre Stelle wegfallen würde.
  3. Kündigungsgründe vorliegen, die nichts dem Personalabbau zu tun haben.

Der Betriebsrat wird also die Zustimmung zu einer Kündigung bzw. zu einem Wegfall einer Stelle in den vorliegenden Fällen geben.

 

 

Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!


Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder bereits ist.

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