Der Betriebsrat stimmt einer Kündigung oder einem Wegfall einer
Stelle voraussichtlich zu.
Ein Personalabbau wird in größeren Unternehmen üblicherweise
zwischen der Geschäftsleitung / der Unternehmensführung und dem
Betriebsrat vereinbart. Es fehlt dabei niemals der Hinweis, dass
dies "sozialverträglich" geschähe. Dieser Ausdruck kaschiert aber,
dass der Betriebsrat dem Arbeitsplatzabbau letztendlich zugestimmt
hat und Maßnahmen zum Personalabbau voraussichtlich dann zustimmen
wird, wenn
- die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person
betrifft, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist oder erst
zur Erlangung der Unterstützung durch den Betriebsrat neu in die
Gewerkschaft eingetreten ist,
- die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person
betrifft, die einer Minderheitengewerkschaft angehört, d. h.
also einer Gewerkschaft, die nur eine Minderheit der Belegschaft
vertritt bzw. vertreten kann. Bedenken Sie, dass die einzelnen
Fraktionen des Betriebsrates versuchen werden, jeweils ihre
Klientel besonders zu schützen.
- die Kündigung "betriebsbedingt" ist. Was dies ist, lassen
Sie sich besser von einem Rechtsanwalt erklären,
- die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person
betrifft, die für den Betrieb "teuer" (geworden) ist; dies
trifft insbesondere auf verdiente und ältere Mitarbeiter zu, die
höhere Gehaltsklassen erreicht haben,
- die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person
betrifft, die "weich fällt", z. B. weil sie bereits über ein
hohes Privatvermögen verfügt, über anderweitige regelmäßiges
gutes Einkommen verfügt (z. B. durch Ehepartner oder
Lebensgefährten).
- die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person
betrifft, die ohnehin nur noch wenige Berufsjahr vor sich hätte;
meist werden hierfür sogar großzügige sogenannte
"Vorruhestandsregelungen" mit der Geschäftsleitung ausgehandelt,
was nichts anderes bedeutet, dass die Personalbereiche in
gewisser Weise sogar die Pflicht haben, diese
Vorruhestandsregelungen auch zu nutzen, d. h. gegen jene
Personen anzuwenden, die darunter fallen könnten.
- die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person
betrifft, die als "Minderleister" gilt (gleichgültig, ob dies
tatsächlich stimmt oder nicht: entscheidend ist die Einschätzung
durch den Vorgesetzten oder die Personalabteilung).
Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für
Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder
bereits ist.
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