Der Betriebsrat hilft voraussichtlich dem Arbeitnehmer, wenn ihm
gekündigt wird oder seine Stelle wegfallen soll.
Der Betriebsrat hilft in der Regel, wenn
- die Kündigung oder der Wegfall der Stelle eine Person
betrifft, die über besondere gesetzliche, tarifliche oder
betriebliche Schutzrechte verfügt und diese Rechte gegen die
Kündigung oder den Wegfall der Stelle wirken. Solche Rechte
können die Rechte aus dem Kündigungsschutz oder Gesetzen oder
Regelungen bezüglich der Beschäftigung von Leistungsgeminderten
sein.
- die Kündigung oder der Wegfall der Stelle zu einer
Verbesserung der persönlichen Verhältnisse der betreffenden
Person führt,
- die Kündigung oder der Wegfall der Stelle unerwünschte
Signalwirkungen für andere Personen oder Personengruppen haben
könnte,
- die Kündigung oder der Wegfall der Stelle nicht oder
scheinbar nicht mit den Vereinbarungen mit der
Unternehmensleitung über den Personalabbau entspricht,
- die Kündigung oder der Wegfall der Stelle für den
betreffenden Mitarbeiter außerordentlich negative private
Konsequenzen hätte (z. B. Kinder müssten das Studium abbrechen =
das ist weniger "sozialverträglich" als wenn der Mitarbeiter nur
seine Schulden für sein Haus nicht mehr wird bezahlen können. Im
letzteren Fall könnte er ja sein Haus verkaufen, sich dadurch
der Schulden entledigen und sich eine Wohnung zulegen, die
seiner künftigen tatsächlichen Leistungsfähigkeit mehr
entspricht).
Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für
Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder
bereits ist.
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