HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
"Ratgeber: Humankapital schützen bei Personalabbau"




Der Betriebsrat hilft voraussichtlich dem Arbeitnehmer, wenn ihm gekündigt wird oder seine Stelle wegfallen soll.

Der Betriebsrat hilft in der Regel, wenn

  1. die Kündigung oder der Wegfall der Stelle eine Person betrifft, die über besondere gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Schutzrechte verfügt und diese Rechte gegen die Kündigung oder den Wegfall der Stelle wirken. Solche Rechte können die Rechte aus dem Kündigungsschutz oder Gesetzen oder Regelungen bezüglich der Beschäftigung von Leistungsgeminderten sein.
  2. die Kündigung oder der Wegfall der Stelle zu einer Verbesserung der persönlichen Verhältnisse der betreffenden Person führt,
  3. die Kündigung oder der Wegfall der Stelle unerwünschte Signalwirkungen für andere Personen oder Personengruppen haben könnte,
  4. die Kündigung oder der Wegfall der Stelle nicht oder scheinbar nicht mit den Vereinbarungen mit der Unternehmensleitung über den Personalabbau entspricht,
  5. die Kündigung oder der Wegfall der Stelle für den betreffenden Mitarbeiter außerordentlich negative private Konsequenzen hätte (z. B. Kinder müssten das Studium abbrechen = das ist weniger "sozialverträglich" als wenn der Mitarbeiter nur seine Schulden für sein Haus nicht mehr wird bezahlen können. Im letzteren Fall könnte er ja sein Haus verkaufen, sich dadurch der Schulden entledigen und sich eine Wohnung zulegen, die seiner künftigen tatsächlichen Leistungsfähigkeit mehr entspricht).

 

 

Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!


Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder bereits ist.

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