Der Betriebsrat wird wahrscheinlich nicht helfen.
Der Betriebsrat könnte helfen, versagt die Hilfe jedoch in der
Regel, wenn
- die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person
betrifft, die über "kleinere" Schutzrechte als andere ebenfalls
zur Disposition stehende Personen verfügt.
- die Kündigung oder der Wegfall einer
Stelle eine Person betrifft, die in Funktionen tätig ist, die
künftig ohnehin abgebaut oder outgesourct werden sollen.
- die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person
betrifft, die nicht im "Kerngeschäft" des Unternehmens tätig
ist.
- die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person
betrifft, welche derzeit nicht voll im aktuellen
Leistungsprozess verankert ist, z. B.
- weil die Stelle oder der Arbeitsvertrag befristet ist,
- die Person in einem Projekt tätig ist und kein
Folgeprojekt ansteht, in welcher die Person eine andere
Beschäftigung erhalten könnte,
- die Person im Ausland tätig ist und die Nichtrückkehr in
die Heimat "keine großen Wellen" im Unternehmen auslösen
wird,
- die Person sich in der Elternzeit / Familienpause
befindet und bis zu deren Ende genügend Zeit vergehen wird,
um die spätere Nicht-Wieder-Einstellung aus betrieblichen
Gründen versagen oder für die betreffende Person unattraktiv
machen zu können,
- die Person nur mit einer temporären Schwerpunktaufgabe
betraut ist und eine spätere andere Verwendung nur möglich
wäre, wenn dadurch andere Personen gekündigt oder andere
Stellen wegfallen, gesplittet oder erheblich verändert
werden.
- die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person
betrifft, die sich ohnehin kurz vor dem gesetzlichen oder
persönlich angestrebten Zeitpunkt des Ruhestandes befindet.
Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für
Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder
bereits ist.
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