HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
"Ratgeber: Humankapital schützen bei Personalabbau"




Der Betriebsrat kann nicht helfen.

Der Betriebsrat kann und darf nicht helfen, wenn die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person betrifft, die sich "etwas zu Schulden" kommen ließ. Erwarten Sie also keine Hilfe vom Betriebsrat, wenn Ihnen z. B. vorgeworfen werden könnte: 

  1. Verstöße gegen die betriebliche Arbeitsordnung,
  2. Verstöße gegen die Ethik-Grundsätze des Unternehmens,
  3. Verstöße gegen die Arbeitspflicht (Leistungsverweigerung),
  4. Verstöße gegen Weisungen der Vorgesetzten.

Ob und wann solche Fälle vorliegen - und wie wenig oder wie viel Fehlverhalten ausreicht, um einen "Verstoß" anzunehmen, lassen Sie sich im Zweifelsfall lieber von einem Juristen erklären.

 

 

 

Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!


Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder bereits ist.

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