Der Betriebsrat kann und darf nicht helfen, wenn die Kündigung oder der Wegfall einer Stelle eine Person betrifft, die sich "etwas zu Schulden" kommen ließ. Erwarten Sie also keine Hilfe vom Betriebsrat, wenn Ihnen z. B. vorgeworfen werden könnte:
Ob und wann solche Fälle vorliegen - und wie wenig oder wie viel Fehlverhalten ausreicht, um einen "Verstoß" anzunehmen, lassen Sie sich im Zweifelsfall lieber von einem Juristen erklären.
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder bereits ist.
Rufen Sie das Dokument nur von einem persönlichen Ausgabegerät aus auf.
Laden Sie den Kontext niemals in eine Cloud.