HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
"Ratgeber: Humankapital schützen bei Personalabbau"




Ein Vermögen machen...

Als Mitarbeiter denken Sie jetzt möglicherweise nur an Abfindungen, womit Sie Ihr jetziges Vermögen "schlagartig" erhöhen könnten. Bei "ein Vermögen machen" habe ich aber weniger eine Abfindung im Blickfeld, sondern eher

  1. den Vermögenserhalt Ihres bisherigen Vermögens,
  2. die Erhaltung der Gesundheit durch Abwehr von zu erwartenden Überlastungen,
  3. die Abwehr von Vermögensminderungen durch Folge-Folgewirkungen im Schlepptau von Personalabbaumaßnahmen,
  4. die Erhaltung des Gesichtes und der Reputation innerbetrieblich und insbesondere, wenn eine Trennung vom Unternehmen unvermeidlich wird,
  5. die Nutzung des Personalabbau-Prozesses als Beginn der Nutzung bisher nicht verfügbarer Ressourcen, sei es in der bisherigen oder in einer neuen Funktion oder Unternehmung.

Die Informationen, die Sie hier erhalten können, dienen im Wesentlichen dazu, die Chancen für Überlegungen der genannten Art nicht durch Unwissenheit oder Naivität zu verspielen.


Als Unternehmer oder Führungskraft ist der (vielleicht tatsächlich unvermeidliche) Personalabbau eine Riesenchance für eine nachhaltige Verbesserung der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Die Kostenreduzierung durch den Personalabbau nur ein Bruchteil dessen, was in der Regel zur Erhaltung oder sogar Verbesserung der Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens bzw. des verantworteten Bereiches notwendig ist, wenn Sie sich bereits in der Situation befinden, die Personalkosten reduzieren zu müssen.


Wenn es um Geld, sprich: die Sicherung des geldwerten Vorteils des Humankapitals geht, stehen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Personalabbau als unerbittliche Gegner gegenüber:

  1. Kündigt der Arbeitgeber durch eine ordentliche Kündigung, bleiben die Rechte des Arbeitnehmers erhalten, z.B. die Einhaltung der Kündigungsfristen, die vollen Ansprüche auf Arbeitslosengeld und andere öffentliche Unterstützungen sowie günstige Zeugnisaussagen bezüglich des Arbeitsplatzverlustes. Insbesondere bleiben die Ansprüche an den Arbeitgeber für die Sozialleistungen und Abfindungen sowie Betriebsrenten erhalten. Die geldwerten Vorteile des Humankapitals nehmen also die Arbeitnehmer mit, die Lasten trägt der Arbeitgeber.
  2. Kündigt der Arbeitnehmer durch eine ordentliche Kündigung, verliert er häufig seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld während einer Sperrfrist. Das Geld spart "die öffentliche Hand".
  3. Kündigt der Arbeitgeber fristlos, wird er alle aktuellen und künftige Verpflichtungen gegenüber dem bisherigen Arbeitnehmer los, wenn die Kündigung "formal-juristisch" unanfechtbar ist. Ziel der Arbeitgeber ist es bei Personalabbau häufig, so viele wie möglich Arbeitnehmer dazu zu bringen, dass sie Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung liefern. Die Personalabteilung ist dabei der Erfüllungsgehilfe und die Vorgesetzten enthalten entsprechende Weisungen, Anweisungen und Anleitungen. Die Schädigung der bisherigen Arbeitnehmer setzt sich durch entsprechende Zeugnisvermerke bei den künftigen Arbeitgebern fort.
  4. Kündigt der Arbeitnehmer fristlos, verliert er in der Regel Ansprüche auf Arbeitslosengeld für die Sperrfrist und häufig auch alle Rechte gegenüber dem Arbeitgeber, die bei einer ordentlichen Kündigung erhalten geblieben wären. Die entsprechenden Zeugnisaussagen werden von den künftigen Arbeitgebern als Warnung verstanden.
  5. Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, erfolgt zwar ein Vermögensausgleich zu den vereinbarten Bedingungen. Das häufig "krumme" Datum des Endes des Arbeitsverhältnisses stigmatisiert den Arbeitnehmer jedoch lebenslang durch die Information, "dass da mal was war, was nicht in Ordnung war". Was wirklich war, wird mit der Zeit immer unwichtiger, - zumindest für die neuen Arbeitgeber.

 

Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!


Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder bereits ist.

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