Ein Vermögen machen...
Als Mitarbeiter denken
Sie jetzt möglicherweise nur an Abfindungen, womit Sie Ihr jetziges
Vermögen "schlagartig" erhöhen könnten. Bei "ein Vermögen machen"
habe ich aber weniger eine Abfindung im Blickfeld, sondern eher
- den Vermögenserhalt Ihres bisherigen Vermögens,
- die Erhaltung der Gesundheit durch Abwehr von zu erwartenden
Überlastungen,
- die Abwehr von Vermögensminderungen durch
Folge-Folgewirkungen im Schlepptau von Personalabbaumaßnahmen,
- die Erhaltung des Gesichtes und der Reputation
innerbetrieblich und insbesondere, wenn eine Trennung vom
Unternehmen unvermeidlich wird,
- die Nutzung des Personalabbau-Prozesses als Beginn der
Nutzung bisher nicht verfügbarer Ressourcen, sei es in der
bisherigen oder in einer neuen Funktion oder Unternehmung.
Die Informationen, die Sie hier erhalten können, dienen im
Wesentlichen dazu, die Chancen für Überlegungen der genannten Art
nicht durch Unwissenheit oder Naivität zu verspielen.
Als Unternehmer oder
Führungskraft ist der
(vielleicht tatsächlich unvermeidliche) Personalabbau eine
Riesenchance für eine nachhaltige Verbesserung der Zukunftsfähigkeit
des Unternehmens. Die Kostenreduzierung durch den Personalabbau nur
ein Bruchteil dessen, was in der Regel zur Erhaltung oder sogar
Verbesserung der Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens bzw. des
verantworteten Bereiches notwendig ist, wenn Sie sich bereits in der
Situation befinden, die Personalkosten reduzieren zu müssen.
Wenn es um Geld, sprich: die Sicherung des geldwerten Vorteils
des Humankapitals geht, stehen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer
beim Personalabbau als unerbittliche Gegner gegenüber:
- Kündigt der Arbeitgeber durch eine ordentliche Kündigung,
bleiben die Rechte des Arbeitnehmers erhalten, z.B. die
Einhaltung der Kündigungsfristen, die vollen Ansprüche auf
Arbeitslosengeld und andere öffentliche Unterstützungen sowie
günstige Zeugnisaussagen bezüglich des Arbeitsplatzverlustes.
Insbesondere bleiben die Ansprüche an den Arbeitgeber für die
Sozialleistungen und Abfindungen sowie Betriebsrenten erhalten.
Die geldwerten Vorteile des Humankapitals nehmen also die
Arbeitnehmer mit, die Lasten trägt der Arbeitgeber.
- Kündigt der Arbeitnehmer durch eine ordentliche Kündigung,
verliert er häufig seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld während
einer Sperrfrist. Das Geld spart "die öffentliche Hand".
- Kündigt der Arbeitgeber fristlos, wird er alle aktuellen und
künftige Verpflichtungen gegenüber dem bisherigen Arbeitnehmer
los, wenn die Kündigung "formal-juristisch" unanfechtbar ist.
Ziel der Arbeitgeber ist es bei Personalabbau häufig, so viele
wie möglich Arbeitnehmer dazu zu bringen, dass sie
Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung liefern. Die
Personalabteilung ist dabei der Erfüllungsgehilfe und die
Vorgesetzten enthalten entsprechende Weisungen, Anweisungen und
Anleitungen. Die Schädigung der bisherigen Arbeitnehmer setzt
sich durch entsprechende Zeugnisvermerke bei den künftigen
Arbeitgebern fort.
- Kündigt der Arbeitnehmer fristlos, verliert er in der Regel
Ansprüche auf Arbeitslosengeld für die Sperrfrist und häufig
auch alle Rechte gegenüber dem Arbeitgeber, die bei einer
ordentlichen Kündigung erhalten geblieben wären. Die
entsprechenden Zeugnisaussagen werden von den künftigen
Arbeitgebern als Warnung verstanden.
- Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, erfolgt zwar ein
Vermögensausgleich zu den vereinbarten Bedingungen. Das häufig
"krumme" Datum des Endes des Arbeitsverhältnisses stigmatisiert
den Arbeitnehmer jedoch lebenslang durch die Information, "dass
da mal was war, was nicht in Ordnung war". Was wirklich war,
wird mit der Zeit immer unwichtiger, - zumindest für die neuen
Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für
Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder
bereits ist.
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