Was bisher Usus (gewohnte Übung und allgemeiner Brauch) war, wird plötzlich eine Fehlleistung und abgemahnt. Der Mitarbeiter hat üblicherweise keine Möglichkeit, sich auf ein rechtmäßiges Verhalten innerhalb der bisher gültigen Gewohnheiten zu berufen. In der Regel sind diese ohnehin nirgends schriftlich formuliert und wenn, dann werden sie als vorläufig, im speziellen Fall nicht gültig oder anwendbar oder aus sonstigen Gründen nicht anwendbar bezeichnet.
Risiko: Je mehr der Mitarbeiter sich wehrt, umso mehr kann der Vorwurf gemacht werden, er hätte sich zum Querulanten entwickelt, mit dem eine konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr möglich erscheint. Oder es wird zum Anlass genommen, dem Mitarbeiter Veränderungswünsche zu unterstellen, über die man am besten sofort sprechen sollte.
Oder man wirft ihm vor, sich Vorrechte herausgenommen zu haben, die man zwar geduldet habe, aber dies nicht mehr weiter dulden wolle.
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder bereits ist.
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