Trick: Reisekostenabrechnungen.
Wenn nichts (mehr gelingt: Mit der Reisekostenabrechnung gelingt
es immer, den Mitarbeiter zu kündigen, heißt ein alter Grundsatz im
Personalbereich.
Wir können nur allen anraten, - selbst dem Unternehmer -, dass er
bei den Reisekostenabrechnungen so pingelig wie nur möglich ist.
Gegenmittel gegen Nachteile durch Reisekosten:
- Dulden Sie keine Zugeständnisse zu Ihren Gunsten. Dulden Sie
keinerlei Großzügigkeiten.
- Dulden Sie keinerlei Schlampereien oder Nachlässigkeiten bei
den Reisekostenabrechnungen.
- Sind Sie absolut pedantisch bei den Zeiten, noch
pedantischer bei den Reisekostenbelegen und noch viel, viel
pedantischer bei den Begründungen Ihrer Reisekosten.
- Zahlen Sie im Zweifelsfall lieber die Reise oder eine
Auslage selbst, als irgendwann einmal begründen zu müssen, dass
die abgerechnete Reise oder die Auslage betriebsbedingt gewesen
sei. Achtung: Die Gefahr, sich dem Vorwurf des Betrugs
ausgesetzt zu sehen, besteht auch dann, wenn der Vorgesetzte Sie
ausdrücklich anweist, die eventuell strittige Reise oder Auslage
abzurechnen. Er kann später immer noch "eidesstattlich
versichern", von Ihnen über den tatsächlichen Grund der Reise
getäuscht worden zu sein. Dagegen sind sie als Betroffener
machtlos, aber eventuell auch alle Ihre Ansprüche an das
Unternehmen los.
Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für
Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder
bereits ist.
Rufen Sie das Dokument nur von einem persönlichen Ausgabegerät
aus auf.
Laden Sie den Kontext niemals in eine Cloud.