Die eidesstattliche Versicherung ist ein Rechtsmittel von hohem Ansehen. Eine falsche eidesstattliche Versicherung wird nach dem Strafrecht wie ein Meineid behandelt.
Aber im betrieblichen Kontext kann eine "eidesstattliche Versicherung" abgegeben werden, ohne die Folgen des Strafrechts befürchten zu müssen. Wenn die Beweismittel für ein Fehlverhalten, das eine Kündigung rechtfertigen würde, nicht ausreichen, findet sich bestimmt eine Person, die das notwendige Fehlverhalten -innerbetrieblich- eidesstattlich bestätigt. Erfolgt dies durch eine Person, mit welcher der Mitarbeiter bisher vertrauensvoll zusammengearbeitet hat, kann der Widerstand des Mitarbeiters gegen eine Kündigung oder Trennung wegen der menschlichen, allzu menschlichen Enttäuschung gebrochen sein.
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder bereits ist.
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