Nach den gesetzlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Vereinbarungen zählen zu diesem Personenkreis insbesondere Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Dieser Personenkreis genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Personalentscheidungen, die Leistungsgeminderte betreffen, werden in der Regel vom Betriebsrat besonders geprüft und sehr sorgfältig beurteilt.
Leistungsgeminderte sind etwas anderes als Minderleister.
Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder bereits ist.
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