HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
"Ratgeber: Humankapital schützen bei Personalabbau"




Begriff: Sozialverträglich. "Sozialverträglicher Personalabbau".

Was immer in einem Unternehmen darunter verstanden wird: Meine Erfahrungen ist eine Kündigung oder andere Personalmaßnahme dann "sozialverträglich", wenn sie

  • die Vorrechte der Personen, die bereits länger im Unternehmen sind, bevorzugt,

  • die Person eine Abfindung nach den Regeln erhält und akzeptiert, die zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung vereinbart sind,

  • die Person erst nach Ablauf einer zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung ausgehandelten Kündigungssperrfrist gekündigt werden soll,

  • die Person oder Personengruppe eine geringere Vergütung oder den Verzicht auf bisherige oder künftige Sozialleistungen akzeptiert,

  • die Person auf einer anderen Stelle weiter beschäftigt wird, wenn auch zu anderen Bedingungen,

  • die Person die Aufgaben und Funktionen in einem Unternehmen beibehalten kann, an welches die Aufgaben und Funktionen der weggefallenen Stelle "outgesourct" wurden und die Person in dieses Unternehmen ohne größere persönliche Beeinträchtigungen (aus Sicht des Unternehmens) wechseln kann oder könnte.

Die Frage der "Sozialverträglichkeit" stellt sich erst, wenn keine Minderleistung oder Leistungsminderung vorliegt.

 

 

Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!


Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder bereits ist.

Rufen Sie das Dokument nur von einem persönlichen Ausgabegerät aus auf.

Laden Sie den Kontext niemals in eine Cloud.