HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
"Ratgeber: Humankapital schützen bei Personalabbau"




Betriebsbedingte Kündigung.

Hier erhalten Sie keine Rechtsberatung. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Rechtsabteilung, dem Betriebsrat oder einem Rechtsanwalt beraten, was unter einer betriebsbedingten Kündigung zu verstehen ist.

In der Regel geht um Hinweise, Nachweise, Ziele oder Aufträge, "die Organisation" auf bereits eingetretene, beschlossene, beabsichtigte oder unvermeidliche Änderungen "anzupassen".

Die meistens "ausgehandelte" Vereinbarung zwischen Personalbereichen und Betriebsrat, im Falle von "Personalabbau" auf "betriebsbedingte Kündigungen" zu verzichten, enthält in der Regel stillschweigende Vereinbarungen über die Reviere, in welchen die Personalabteilung bevorzugt Personen suchen und finden kann (darf, muss), die zur eigenen Kündigung gesteuert werden (können, sollen, müssen). In gleicher Weise werden die "Schonreviere" festgelegt und die Begünstigten aus dem Personalabbau.

 

Bitte beachten Sie unbedingt JETZT(!!!) die Brisanz des Themas!


Der Ratgeber versteht sich als Vorsorge und "Notfallkoffer" für Personen, deren Arbeitsplatz durch "Personalabbau" bedroht wird oder bereits ist.

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